Gartenzähler
Wussten Sie, dass Sie auf Antrag die Wassermengen absetzen können, die nachweislich nicht in die öffentlichen Wasseranlagen gelangen? Dafür brauchen Sie lediglich einen geeichten, frostsicheren und fest installierten Wasserzähler für die Gartenbewässerung.
Füllen Sie einfach den Antrag für den Gartenwasserzähler aus und senden ihn an uns mit einem Foto des eingebauten Gartenzählers zurück:
Bürgerbüro
Lange Straße 22
24306 Plön