Gebühren
Die Stadtwerke Plön AöR sind Träger der Abwasserentsorgung in der Stadt Plön (für Schmutz-und Niederschlagswasser) und in den Gemeinden Rathjensdorf und Ascheberg (für Schmutzwasser).
Seit dem 01.01.2016 sind die Stadtwerke Plön AöR auch Wasserversorger in der Stadt Plön.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Gebührensätze:
- Trinkwassergebühr (netto): 1,87 €/m³ Trinkwasserverbrauch + Grundgebühr/jährlich 47,90 € /abhängig von der Zählergröße
- Schmutzwassergebühr: 3,69 €/m³ Trinkwasserverbrauch + Grundgebühr/jährlich 120,00 € /abhängig von der Zählergröße
- Niederschlagwassergebühr: 0,93 €/m² versiegelte und angeschlossene Fläche
Sie können die Gebühren auch in den entsprechenden Gebührensatzungen unter „Satzungen und Amtliche Bekanntmachungen“ nachlesen.
Die Gebühren decken alle Kosten im jeweiligen Leistungsbereich. Sie werden mindestens alle drei Jahre in einer Kostenkalkulation ermittelt. Soweit Gebührenüberschüsse oder -unterdeckungen aus den Vorjahren vorliegen, findet dies in der nächstmöglichen Kalkulation Berücksichtigung.
Die Abwassergebühren unterliegen, insbesondere durch den Ausgleich von Gebührenüberschüssen oder -unterdeckungen, zum Teil erheblichen Schwankungen. Die Kosten werden außerdem durch staatliche Auflagen beeinflusst (z.B. zukünftige Pflicht zur Verbrennung des Klärschlamms, Dichtigkeitsprüfungen).
Eine gleichmäßige Entwicklung der Gebühren kann dadurch nicht gewährleistet werden.
Jahr | Gebührensatz/m³ (€) | Entwicklung der Schmutzwassergebühren bei einem Wasserverbrauch von 100 m³/Jahr (€) |
---|---|---|
2006-2008 | 3,46 | 346,00 |
2009-2014 | 3,19 | 319,00 |
2015 | 3,27 | 327,00 |
ab 2016 | 3,48 | 348,00 |
ab 2021 | 3,27 + Grundgebühr | 327,00 + Grundgebühr, abhängig von der Zählergröße |
ab 2023 | 3,38 + Grundgebühr | 338,00 + Grundgebühr, abhängig von der Zählergröße |
ab 2024 | 3,69 + Grundgebühr | 369,00 + Grundgebühr, abhängig von der Zählergröße |
Jahr | Gebührensatz/m² (€) | Entwicklung der Niederschlagswassergebühren für eine befestigte Fläche von 120 m²/Jahr (€) |
---|---|---|
2001 | 0,49 | 58,80 |
2002-2004 | 0,50 | 60,00 |
2005-2008 | 0,61 | 73,20 |
2009-2011 | 0,79 | 94,80 |
2012-2014 | 0,63 | 75,60 |
2015 | 0,79 | 94,80 |
ab 2016 | 0,84 | 100,80 |
ab 2021 | 0,80 | 96,00 |
ab 2023 | 0,76 | 91,20 |
ab 2024 | 0,93 | 111,60 |