FAQ´s – Häufig gestellte Fragen

Ihre Vorauszahlungen werden nach jeder Jahresrechnung im Januar, gemessen an Ihren Vorjahresverbrauch und den aktuellen Tarifen, angepasst. Da ihr Wasserverbrauch jährlich variiert, ergeben sich unterschiedlich hohe Vorauszahlungen.

Es gibt 4 Fälligkeiten.
Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Wenn Sie davon ausgehen, dass die von uns berechneten Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig sind, können Sie uns ihre gewünschte Abschlagshöhe gerne telefonisch, persönlich, per Fax oder Mail mitteilen. Wir ändern dementsprechend Ihren Verbrauchsgebührenbescheid und schicken Ihnen die Änderung mit Ihren neu berechneten Vorauszahlungen zu.

Entweder füllen Sie ein neues SEPA Lastschrift Mandat (hier) aus und schicken uns dies zu oder Sie teilen uns per Mail unter info-stadtwerke@ploen.de mit Angabe Ihrer Kundennummer Ihre neue Bankverbindung mit.

Die Tarifänderungen teilen wir Ihnen auf Ihrem aktuellen Verbrauchsgebührenbescheid am Jahresanfang mit.

Bei dem sogenannte „Gartenzähler“ handelt es sich um einen Abzugszähler. Die verbrauchten m³ des Wassers, welches nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird (Wasser für den Garten), wird von dem Verbrauch des Schmutzwassers abgezogen. Der Zähler muss fest und frostsicher fachmännisch in die vorhandene Leitung eingebaut werden. Eine ausführliche Erklärung zum Thema Gartenzähler erhalten Sie hier.

Im November fragen wir durch Zusendung einer Ablesekarten den Zählerstand Ihres Wasserzählers ab. Im Januar versenden wir Ihre neuen Verbrauchsgebührenbescheide.

Der Abrechnungszeitraum ist der 1.1. – 31.12 eines Jahres. Teilen Sie uns den Zählerstand vom zum Beispiel 1.12. des Jahres mit, rechnen wir den Zählerstand, anhand Ihres Verbrauches seit dem 1.1. für den Monat Dezember, bis zum 31.12. hoch. Somit erhalten Sie immer eine Abrechnung für das gesamte Jahr.

Ihren Zählerstand können Sie uns telefonisch, per Fax, per E-Mail, per Post, persönlich oder zur Abrechnungszeit auch online über unsere Internetseite mitteilen.

Wenn Sie uns Ihren Zahlerstand beispielsweise zum 1.12. mitteilen verbrauchen Sie in dem Monat Dezember noch Wasser. Dieser Verbrauch wird von unserem System bis zum 31.12. hochgerechnet.

Wenn Sie Ihr Objekt (Haus) verkauft haben, teilen Sie uns bitte umgehend telefonisch oder über das Formular „Eigentumswechsel“ (hier) die erforderlichen Angaben (Zählerstand, aktuelle Anschrift, Übergabedatum, neuer Eigentümer) mit. Sobald wir alle Daten vorliegen haben, werden wir eine Abrechnung für Sie erstellen und den Bescheid per Post versenden

Nein. Wir rechnen ausschließlich mit dem Eigentümer ab. Es ist allerdings möglich, dass uns der Mieter ein SEPA Lastschriftmandat (hier) erteilt und wir die Vorauszahlungen von seinem Konto einziehen. Außerdem bieten wir über einen Infoantrag (hier) an, dass der Mieter zukünftig eine Kopie des Bescheides erhält. Dieser Infobescheid muss allerdings von Ihrem Vermieter unterschrieben sein.

Der Härtegrad wird von der Holsteiner Wasser jedes Jahr neu festgestellt. Die aktuelle Trinkwasseranalyse sowie den Härtegrad können Sie hier entnehmen.

Nach unseren Erfahrungen und Schätzungen verbraucht eine Person circa 3 m³ Wasser monatlich.

Für die Plöner Bürger: Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser.
Für die Ascheberger Bürger: Wasser, Abwasser.
Für die Rathjensdorfer Bürger: Abwasser.

Bei allen Neuanschlüssen und Umlegungen benötigen wir detaillierte Angaben über die geplante Nutzung. Daher muss ein für die Holsteiner Wasser GmbH zugelassener Installateur die entsprechenden Werte ermitteln und bestätigen (WICHTIG). Dies geschieht auf dem Formular Anmeldung einer Trinkwasseranlage DIN 1988 (hier). Ausgefüllt schicken oder mailen Sie uns das Formular an info-stadtwerke@ploen.de. Wir setzen uns dann mit der Holsteiner Wasser in Verbindung. Die Kollegen werden sie dann zeitnah wegen eines Termins kontaktieren.

Eine ausführliche Erklärung zum Thema Bescheid erhalten Sie hier.

Die Niederschlagsfläche (m²) errechnet sich aus der Fläche, über die das Regenwasser über versiegelte Flächen in die Regenwasserkanalisation geführt wird. (z. B. Dachfläche (Länge mal Breite des Hauses), gepflasterte Wege, Terrassen, Hofeinfahrten)

Ja, das Leitungswasser in Plön kann bedenkenlos getrunken werden.

Wasser ist ein kostbares Gut, weshalb der verantwortungsvolle und sparsame Umgang damit absolut notwendig und von allen Menschen mitzutragen ist. Ein Großteil des Trinkwassers wird vor dem Gebrauch für Duschen, Baden oder Putzen erwärmt, weshalb nicht nur der Wasser-, sondern auch der Energieverbrauch ansteigt. Für Sie als Einzelperson gibt es jedoch einfache Möglichkeiten, Wasser zu sparen und damit nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel zu entlasten. Erfahren Sie hier, wie Sie mit unseren Tipps zum Wasser sparen, Ihren Wasserverbrauch reduzieren können.

  1. Duschen statt baden
  2. Geschirrspüler und Waschmaschine nur vollständig gefüllt anstellen
  3. Sparspültaste bei Toilettenspülung nutzen
  4. Tropfende Wasserhähne und Spülkasten reparieren
  5. Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen

Lesen Sie am besten 1 x im Monat Ihre Wasseruhr ab und schreiben sich die Zählerstände auf. So kann ein Wasserverbrauch gut kontrolliert werden. Auch versteckte Rohrbrüche können so schneller festgestellt und behoben werden. Beachten Sie die o.g. Wasserspartipps.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Abgabe Ihres Zählerstandes ist zu beachten, dass Sie uns bitte alle 5 Zahlen mitteilen, da es sich bei der letzten Zahl rechts auch um einen vollen m³ handelt → es gibt daher keine Nachkommastellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da es hier in der Regel Nachkommastellen gibt, bitte hier nur um Abgabe der schwarzen Zahlen. → Bei den roten Zahlen handelt es sich um Nachkommastellen.

Ascheberger Bürger erhalten in der Regel 2 Gebührenbescheide. Einen Bescheid über Abwasser von den Stadtwerken Plön AöR und einen Bescheid über Trinkwasser von der Gemeinde Ascheberg. Beide Bescheide sind von den Stadtwerken Plön ausgestellt. Wir als Stadtwerke Plön erstellen als Dienstleister für die Gemeinde Ascheberg den Trinkwassergebührenbescheid.

Für den Bau Ihres Objektes benötigen Sie einen Bauwasserzähler, der das genutzte Wasser zählt. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Installateur Ihrer Wahl. Nach Montage des Bauwasserzählers kontaktieren Sie bitte den Bauhof in Ascheberg, damit die Installation des Zählers von den Mitarbeitern abgenommen werden kann. Die Hauptwasseruhr wird nach Fertigstellung des Hauses von dem Bauhof Ascheberg eingebaut. Vereinbaren Sie bitten dazu einen Termin mit dem Bauhof Ascheberg.

Ja, dieses Formular erhalten Sie bei der Gemeinde Ascheberg im Rathaus. Dieses Formular wird uns nach Fertigstellung Ihres Objektes übermittelt. Weitere Informationen und Telefonnummer sind auf dem Formular für Sie enthalten.

Für das Niederschlagswasser wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Ascheberg / Verwaltung Quickborn. Telefonnummer: 04106 611312.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. Tel.: 04522/80899-12